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   BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23   

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https://dejure.org/2023,25617
BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23 (https://dejure.org/2023,25617)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2023 - 1 StR 171/23 (https://dejure.org/2023,25617)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2023 - 1 StR 171/23 (https://dejure.org/2023,25617)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
    b) Der Schuldspruch ist von dem Rechtsfehler nicht berührt; der Senat kann ausschließen, dass sich die fehlerhafte Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestands auswirkt, dass dieser entfällt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22

    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
    Soweit sich für diese Fälle aus den Urteilsausführungen eine ausdrückliche Zuweisung von Einzelstrafen nicht ergibt (vgl. UA S. 62), steht das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 3 StR 353/22 Rn. 14).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17

    Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens,

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
    Es wird zudem Gelegenheit haben, die Höhe des Tagessatzes (§ 40 Abs. 2 StGB) nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 ff.) auch unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Angeklagten neu zu bestimmen.
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
    Damit ist dem Landgericht aus dem Blick geraten, dass die hinterzogene Lohnsteuer wegen des im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzips (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 16) auf der Grundlage der - tatsächlich gezahlten - Nettolöhne zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 29).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
    Damit ist dem Landgericht aus dem Blick geraten, dass die hinterzogene Lohnsteuer wegen des im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzips (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 16) auf der Grundlage der - tatsächlich gezahlten - Nettolöhne zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 29).
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