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BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Schuldumfangs in den Fällen der Hinterziehung von Lohnsteuer; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG München I, 02.03.2023 - 6 KLs 298 Js 160537/15
- BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 374
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
b) Der Schuldspruch ist von dem Rechtsfehler nicht berührt; der Senat kann ausschließen, dass sich die fehlerhafte Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestands auswirkt, dass dieser entfällt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 43 mwN). - BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
Soweit sich für diese Fälle aus den Urteilsausführungen eine ausdrückliche Zuweisung von Einzelstrafen nicht ergibt (vgl. UA S. 62), steht das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 3 StR 353/22 Rn. 14). - BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens, …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
Es wird zudem Gelegenheit haben, die Höhe des Tagessatzes (§ 40 Abs. 2 StGB) nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 ff.) auch unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Angeklagten neu zu bestimmen. - BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
Damit ist dem Landgericht aus dem Blick geraten, dass die hinterzogene Lohnsteuer wegen des im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzips (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 16) auf der Grundlage der - tatsächlich gezahlten - Nettolöhne zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 29). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23
Damit ist dem Landgericht aus dem Blick geraten, dass die hinterzogene Lohnsteuer wegen des im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzips (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 16) auf der Grundlage der - tatsächlich gezahlten - Nettolöhne zu ermitteln ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 29).